Kreisfeuerwehr
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Nach § 19 Abs. 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) bilden die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die Werkfeuerwehren sowie die vom Landkreis Hildesheim unterhaltene Feuerwehrtechnische Zentrale die Kreisfeuerwehr.
Die Kreisfeuerwehr ist somit keine ständig präsente Feuerwehr des Landkreises, sondern die Zusammenfassung aller dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mittel.
Einerseits hat der Landkreis die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung wahrzunehmen, ist aber andererseits nicht verpflichtet, für diesen Zweck eine kreiseigene Feuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Er erfüllt seine Aufgaben mit Hilfe der Kreisfeuerwehr. Auf Grund der gesetzlichen Regelung hat der Landkreis die Möglichkeit, die Aufgaben mit eigenen personellen und sächlichen Mitteln, aber auch mit Hilfe von Einrichtungen zu erfüllen, die die kreisangehörigen Gemeinden vorhalten.