08.02.2024 – Politische Neutralität der KFV und Feuerwehren

Sehr geehrte Vorsitzende, liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,
es erreichen uns einige Anfragen zu Empfehlungen, wenn KFV oder Feuerwehren zur Teilnahme an politischen Protestkundgebungen oder zur Banner- oder Plakatverwendung an Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen aufgerufen werden.

  • Bekanntlich sind die Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, die FTZ oder Landkreise als auch die StFV, FV, KFV und / oder der LFV-NDS (satzungs-) rechtlich zur politischen Neutralität angehalten
  • Wir empfehlen, sofern der Bedarf vor Ort gegeben ist, vorsorglich auf die „Neutralitätspflicht“ als KFV und/oder öffentliche Einrichtung (FEUERWEHR) darauf hinzuweisen und diese ggf. zu erklären. Insofern ist eine Beteiligung der KFV / Feuerwehren (Liegenschaften, Fahrzeuge, Uniform) an politischen Protestkundgebungen zu unterlassen. Im begründeten Einzel-/Bedarfsfall oder bei Unsicherheiten sind die Vorsitzenden oder die HVB/LR/FBL/GemBM/StBM oder Dezernentinnen oder Dezernenten anzufragen
  • Privat steht es jeden selbstverständlich frei (ohne Uniform und Dienstfahrzeuge) an „Protestkundgebungen“ teilzunehmen.

Wir regen an, diese Information in geeigneter Weise innerhalb Ihrer Zuständigkeitsbereiche weiterzuleiten.

Michael Sander
Landesgeschäftsführer

Landesfeuerwehrverband Niedersachsen
Bertastraße 5
30159 Hannover